Bietet ihr eure Therapie nur für Selbstzahler und Privatversicherte an?
Da wir uns auf die menschliche Arbeit mit dir fokussieren wollen, werden wir nicht aufgrund juristischer/bürokratischer Forderungen diverser dritter Parteien (hauptsächlich Krankenkassen oder z.B. dem Versicherungsvertragsgesetz) Abstriche bei der Qualität unserer therapeutischen und menschlichen Arbeit machen.
Deswegen schließen wir den Behandlungsvertrag über die Kosten unter maximaler Kostentransparenz direkt mit dir ab. Maximaler Therapieerfolg ist nur bei selbstverantwortlichem Handeln möglich. Das gilt für dich als selbstzahlender Kunde, als auch für uns als Dienstleister.
Was sind die Voraussetzungen für eine Behandlung?
Eine physiotherapeutische Behandlung in der MOJO Physiotherapie beginnt immer mit einem Physiotherapiecheck (Ersttermin) bestehend aus ausführlicher Anamnese, körperlicher Untersuchung, Therapiestart und der Erstellung einer individuellen Therapiestrategie.
Grundsätzlich brauchst du nichts für die Behandlung und kannst DIREKT zu uns kommen, ganz ohne Umweg über den Arzt. Für deine Therapie benötigst du dann eine Verordnung für Physiotherapie. Diese können wir dir über unsere sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie ausstellen.
Natürlich kannst du auch mit einem ärztlichen Rezept kommen, wenn du das bevorzugst. Je nach Versicherungstarif kann es sein, dass dieser keine Kostenübernahme für (sektorale) Heilpraktiker vorsieht. In diesem Fall solltest du dir eine Verordnung von einem Arzt ausstellen lassen. Wir können dich hierzu im Ersttermin beraten.
Wie viel kostet eine physiotherapeutische Behandlung im MOJO Institut?
- MOJO Standard Einzelsession: 145 €
- MOJO Standard Therapieserie: 396 €
- MOJO Standard Regenerationsprogramm: 1499 €
Folgetermine als Einzelsessions:
- 30 min: 72,50 €
- 45 min: 110 €
- 60 min: 145 €
Werden die Kosten von meiner privaten Krankenversicherung übernommen?
Die Therapie wird erfahrungsgemäß mit einem Eigenanteil von 0%-ca.20% der Kosten von allen privaten Krankenversicherungen übernommen. Da wir keine Einsicht in deinen individuellen Versicherungstarif haben, musst du die Kostenübernahme individuell im Vorfeld mit deiner privaten Krankenversicherung klären.
Hier kannst du dir eine Honorarvereinbarung zur Abfrage der Kostenerstattung bei deiner Versicherung erstellen lassen:
MOJO Standard Einzelsession (Ersttermin) mit ärztlicher Verordnung: mojo-institut.de/hono/medizin
MOJO Standard Einzelsession (Ersttermin) ohne ärztliche Verordnung:mojo-institut.de/hono/infusion
MOJO Standard Therapieserie mit ärztliche Verordnung: mojo-institut.de/hono/chelat
MOJO Standard Regenerationsprogramm: mojo-institut.de/hono/keta
Je nachdem wie deine individuelle Therapiestrategie aussieht, die du im Ersttermin mit deinem Therapeuten entwickelst, kann die finale Honorarvereinbarung von dieser Honorarvereinbarung abweichen.
Unsere Preise der Einzelleistungen, die für Privatversicherte und Beihilfeversicherte zur Kostenerstattung bei der Versicherung verwendet werden können:
1.) Physiotherapeutische Einzelleistungen (können in Kombination verwendet werden je nach Behandlungsdauer und Verordnung):
- Krankengymnastik (KG): 33,50 € je Behandlungseinheit
- Manuelle Therapie (MT): 39,00 € je Behandlungseinheit
- Manuelle Lymphdrainage (MLD30): 60 € je Behandlungseinheit
- Krankengymnastik am Gerät (KGG): 60 € je Behandlungseinheit
2.) Sektorale Heilpraktikerleistungen (Abrechnung über Ziffern der GebüH)
- MOJO Standard Einzelsession (Ersttermin), wenn keine ärztliche Verordnung vorliegt: 145 €
- Screeningtermin, im Rahmen des MOJO Standard Regenerationsprogramms: 49 €
Tipps für die Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen:
Leider kommt es immer wieder vor, dass Private Krankenversicherungen Ihren Kunden einen Teil der rechtmäßig erhobenen Honorare für Heil- und Hilfsmittel vorenthalten wollen und Teile der Rechnung nicht übernehmen oder kürzen. Verschiedene Gerichtsurteile haben gezeigt, dass diese Kürzung in den allermeisten Fällen zu Unrecht geschieht.
Deshalb geben wir dir einige Tipps, falls deine PKV die von uns gestellte Rechnung nicht in voller Höhe begleichen möchte.
Unser Tipp: In deinem Versicherungsschein kannst du nachlesen, welchen Prozentsatz bzw. welche Maximalsumme deine PKV für Heil- und Hilfsmittel übernimmt. Wenn dieser bei 100% liegt bzw. kein Maximalbetrag vereinbart ist, muss der volle Rechnungsbetrag erstattet werden. Manchmal enthält der Vertrag einen Eigenanteil / Jahr. Dieser wird von der Rechnung zusätzlich abgezogen.
Es gibt für Physiotherapeuten KEINE Gebührenordnung wie etwa für Ärzte (GoÄ). Dies wird von den privaten Krankenkassen häufig anders dargestellt. Physiotherapeuten sind somit frei in Ihrer Preisgestaltung.
Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten deutschlandweit im Schnitt vereinbart werden. Die GebüTh bildet die Basis für die Honorarberechnung in unserer Praxis. Die beihilfefähigen Höchstsätze sind für Physiotherapeuten weder bindend noch als kostendeckend anzusehen. Das Landgericht Köln hat hierzu am 14.10.2009 ein eindeutiges Urteil gefällt.
Wir berechnen für unsere Leistungen ca. den 1,3-fachen GKV bzw. Beihilfe- Satz. Eine nachträgliche Bearbeitung der Kostenpunkte nach Vorgabe deiner Versicherung werden wir nicht durchführen.
Für weitere Fragen, stehen wir dir selbstverständlich gerne zur Verfügung.
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